Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
- Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist: Mag. theol. Anita Garz, Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
Praxisname: Psychotherapeutische Praxis Mag. theol. Anita Garz
Adresse: Konrad-Meindl-Straße 7, 4982 Obernberg am Inn, Österreich
Kontaktdaten:
Tel. +43 (0) 7758 30891
E-Mail: therapie@garz.at
Hinweis:
Telefonnummer derzeit noch inaktiv und erreichbar ab Oktober 2026.
- Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Psychotherapeutin sowie die damit verbundenen gesetzlichen Pflichten – insbesondere die Aufklärungs-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten nach den §§ 42 bis 44 PthG 2024 – zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnese, Diagnosen, Behandlungsplanung, Verlauf und Befunde. Zu diesen Zwecken können uns – nach Ihrer Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht bzw. mit Ihrer Zustimmung – auch Ärztinnen und Ärzte oder andere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
- Empfänger Ihrer Daten
Wir unterliegen der besonders streng gefassten Verschwiegenheitspflicht nach § 45 PthG 2024. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten daher nur dann an Dritte, wenn Sie uns wirksam von der Verschwiegenheitspflicht entbunden haben oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben bzw. erlaubt ist (z. B. Anzeigepflicht nach § 45 Abs. 5 PthG 2024, Mitteilungspflicht nach § 37 B-KJHG 2013).
Empfänger können insbesondere sein: die von Ihnen benannten Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Österreichische Gesundheitskasse), Krankenfürsorgeanstalten sowie sonstige Kostenträger (z. B. private Krankenversicherungen) im Rahmen der Kostenübernahme oder Kostenrückerstattung, im Einzelfall auch Gerichte und Behörden aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.