Kosten und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt in erster Linie davon ab, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt (z. B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen) und die Behandlung daher medizinisch notwendig ist.

In der Regel gewähren die Kostenträger einige Probesitzungen, in denen vor Antragstellung auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung die medizinische Notwendigkeit geklärt werden kann.

Außerdem um herauszufinden, ob Sie den Eindruck haben, dass ich Ihnen helfen kann und ob auch „die Chemie“ stimmt, ob Sie gerne zu mir kommen und Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Die Kosten für Probesitzungen übernimmt Ihr Kostenträger in der Regel auch dann, wenn anschließend keine weiteren psychotherapeutischen Sitzungen stattfinden sollten.

Die Kosten der Behandlung werden vom Kostenträger je nach Versicherungsverhältnis und den individuellen Vertragsbedingungen übernommen:

Österreichische Sozialversicherungsträger

Die österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS sowie in OÖ außerdem die KFL, LKUF und KFG) übernehmen Behandlungskosten bei mir auf Grund meines Eintrags in die Berufsliste Psychotherapie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in Wien anteilig mit einem festen, je nach Sozialversicherungsträger variierenden Kostenzuschuss pro Sitzungseinheit. Bitte erfragen Sie die aktuelle Höhe des Kostenzuschusses bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Kostenübernahme durch deutsche gesetzliche Krankenkassen (GKV) in meiner österreichischen Praxis: Wenn Sie für Ihre Therapie in meine Praxis nach Österreich kommen, können Sie nicht direkt über Ihre deutsche Gesundheitskarte abrechnen. Stattdessen gilt das Prinzip der Kostenerstattung im EU-Ausland (§ 13 Abs. 4 SGB V): Sie haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf Kostenerstattung meiner Leistungen gegenüber Ihrer Krankenkasse abzüglich eines Abschlags für Verwaltungskosten von höchstens 5 %.

Deutsche Private Krankenversicherung (PKV)

Die deutschen privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei mir je nach Vertragsvereinbarung bzw. Tarif auf Grundlage der deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Deutsche Beihilfe und PKV

Die deutschen Beihilfestellen der Beamten übernehmen die Behandlungskosten bei mir anteilig im Rahmen der Kostenerstattung auf Grundlage der deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Kosten und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt in erster Linie davon ab, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt (z. B. bei Depressionen, Ängsten, Zwängen) und die Behandlung daher medizinisch notwendig ist.

In der Regel gewähren die Kostenträger einige Probesitzungen, in denen vor Antragstellung auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung die medizinische Notwendigkeit geklärt werden kann.

Außerdem um herauszufinden, ob Sie den Eindruck haben, dass ich Ihnen helfen kann und ob auch „die Chemie“ stimmt, ob Sie gerne zu mir kommen und Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Die Kosten für Probesitzungen übernimmt Ihr Kostenträger in der Regel auch dann, wenn anschließend keine weiteren psychotherapeutischen Sitzungen stattfinden sollten.

Die Kosten der Behandlung werden vom Kostenträger je nach Versicherungsverhältnis und den individuellen Vertragsbedingungen übernommen:

Die österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS sowie in OÖ außerdem die KFL, LKUF und KFG) übernehmen Behandlungskosten bei mir auf Grund meines Eintrags in die Berufsliste Psychotherapie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in Wien anteilig mit einem festen, je nach Sozialversicherungsträger variierenden Kostenzuschuss pro Sitzungseinheit. Bitte erfragen Sie die aktuelle Höhe des Kostenzuschusses bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Kostenübernahme durch deutsche gesetzliche Krankenkassen (GKV) in meiner österreichischen Praxis: Wenn Sie für Ihre Therapie in meine Praxis nach Österreich kommen, können Sie nicht direkt über Ihre deutsche Gesundheitskarte abrechnen. Stattdessen gilt das Prinzip der Kostenerstattung im EU-Ausland (§ 13 Abs. 4 SGB V): Sie haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf Kostenerstattung meiner Leistungen gegenüber Ihrer Krankenkasse.

Die deutschen privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie bei mir je nach Vertragsvereinbarung bzw. Tarif auf Grundlage der deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Die deutschen Beihilfestellen der Beamten übernehmen die Behandlungskosten bei mir anteilig im Rahmen der Kostenerstattung auf Grundlage der deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).